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Ab dem 02.04.2012 können sich Bayerns Verbraucher an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Darauf weist das Bayerische Justizministerium am 27.03.2012 hin. Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben und geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück. Seit 2011 beteilige sich auch das Land Hessen an den Kosten der Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenlos in Anspruch genommen werden könne, erklärte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).
Bei den Streitfällen gehe es zumeist darum, dass die bestellte Ware nicht geliefert worden oder streitig sei, ob der Kunde die Bestellung wirksam widerrufen habe, so Merk. Auch Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung seien trotz fehlender Beweisverfahren von der Schlichtung nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Schlichtung sei, dass beide Parteien mitmachten. Der Spruch der Schlichtungsstelle sei allerdings rechtlich nicht bindend. Laut Merk halten sich die Parteien in den meisten Fällen aber dennoch daran.
Weitere Informationen zur Online-Schlichtung finden Sie auf der Webseite des gemeinsamen Schlichtungsportals für elektronischen Geschäftsverkehr von Baden-Württemberg und Hessen.
Grunewald, Rechtsberatung und Streitschlichtung im Internet - (k)ein Fall für das Rechtsberatungsgesetz?, BB 2001, 1111
Bundesnetzagentur bietet Schlichtung über das Internet an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.03.2006, becklink 172105