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"CETA wurde als neuer handelspolitischer Goldstandard angepriesen, doch aus Verbrauchersicht ist das Handelsabkommen leider weit davon entfernt" erklärt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Er sieht die Verbraucherinteressen in CETA nicht ausreichend berücksichtigt. Der Verband moniert insbesondere, dass Verbraucherrechte und Schutzpflichten in CETA nicht verankert seien. Außerdem fordert er die Festschreibung des in Europa vorherrschenden Vorsorgeprinzips sowie einen Verzicht auf den Investorenschutz.
Der vzbv sieht aber auch positive Ansätze in dem Handelsabkommen. Als Beispiele nennt er die beschränkte Reichweite des Abkommens, die auf Freiwilligkeit beruhende Kooperation zwischen Regierungsbehörden und das Ausklammern von Chemikalien oder Kosmetika, deren Regulierung in der EU und Kanada unterschiedlichen Philosophien unterliege. Dass die Regelungen für den Lebensmittelmarkt weitgehend entlang der WTO-Regelungen ausgestaltet seien, hält er ebenfalls für vertretbar.
Die vollständige CETA-Bewertung durch den vzbv finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Verbandes.
Flessner/Axel: Insolvenzrecht und Investitionsschutz nach TTIP und CETA - ein noch unbemerkter Konflikt, ZIP 2016, 1046
Mayer/Ermes, Rechtsfragen zu den EU-Freihandelsabkommen CETA und TTIP, ZRP 2014, 237
Freihandelsgegner scheitern mit Eilantrag gegen Abkommen mit Kanada, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.06.2016, becklink 2003450
Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen CETA auf dem Weg, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.04.2016, becklink 2003023
CETA: EU und Kanada einigen sich auf Investorenschutz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2016, becklink 2002589