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Verbraucher, die ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, würden durch Vorfälligkeitsentschädigungen finanziell oft erheblich belastet, erläutern die Parlamentarischen Staatssekretäre Ulrich Kelber (BMJV) und Michael Meister (BMF). Vor diesem Hintergrund soll sich eine Arbeitsgruppe nun mit der Berechnung und Transparenz der Vorfälligkeitsentschädigung beschäftigen. Sie soll vor allem klären, ob ein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie soll untersuchen, welcher Berechnungsweg den Schaden des Kreditinstituts widerspiegelt und wie die Vorfälligkeitsentschädigung für Verbraucher transparenter gemacht werden kann. Die Arbeitsgruppe werde interdisziplinär besetzt. An ihr würden Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft, Vertreter der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft und verschiedener Verbraucherschutzorganisationen sowie Vertreter beider Ministerien, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank teilnehmen. Die Arbeitsgruppe soll ihre Arbeit im September 2016 aufnehmen.
Bunte, Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung wegen Verzugs?, NJW 2016, 1626
Winneke/Reiff, Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages?, VuR 2016, 52
Reifner, Die Höhe der Entschädigung bei vorfälliger Tilgung von Immobiliarkrediten, WM 2009, 1773