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Der Autozulieferer Bosch will seine internen Unterlagen zum Diesel-Abgasskandal bei VW trotz gerichtlicher Verpflichtung nicht herausgeben und beruft sich weiterhin auf ein sachlich begründetes Zeugnisverweigerungsrecht. Man habe Beschwerde gegen das Zwischenurteil des Landgerichts Stuttgart von Mitte Juli eingelegt, teilte ein Sprecher des Unternehmens am 30.07.2018 auf Anfrage mit.
Das Gericht hatte mit Zwischenurteil vom 13.07.2018 entschieden, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss (Az.: 22 O 205/16, 22 O 348/16). Dagegen geht Bosch nun vor. "Das Unternehmen sieht unverändert sachliche Gründe für eine Zeugnisverweigerung und wird daher seine Interessen vor dem Oberlandesgericht als nächsthöherer Instanz vertreten", erläuterte der Sprecher. Das Gericht selbst konnte den Eingang der Beschwerde am Montagmorgen noch nicht bestätigen.
In dem Verfahren, um das es geht, war der Zulieferer eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE). Sie werfen der Holding - und auch VW selbst - vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben. Mit den Bosch-Unterlagen wollen sie ihre Darstellung untermauern. Das Gericht hatte deshalb einen sogenannten Zwischenstreit eröffnet. VW und die PSE weisen den Vorwurf zurück.
BVerfG, Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des Diesel-Skandals erfolglos, BeckRS 2018, 14190
Harke, Herstellerhaftung im Abgasskandal, VuR 2017, 83
BVerfG, Erfolgreicher Eilantrag gegen Auswertung der bei Kanzleidurchsuchung wegen des Diesel-Skandals sichergestellten Unterlagen, BeckRS 2017, 118600
Engländer/Zimmermann, Whistleblowing als strafbarer Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen? - Zur Bedeutung des juristisch-ökonomischen Vermögensbegriffs für den Schutz illegaler Geheimnisse bei § 17 UWG, NZWiSt 2012, 328
VW-Abgas-Skandal: LG Stuttgart verpflichtet Bosch zur Herausgabe von Akten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.07.2018, becklink 2010426