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Ab 01.11.2018 können in Nordrhein-Westfalen Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherverbänden beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht werden. Wie das Gericht mitteilte, ergibt sich dies aus einer Rechtsverordnung vom 16.10.2018. Das OLG ist das einzige für diese Verfahren in Nordrhein-Westfalen zuständige Gericht.
Mit den Musterfeststellungsverfahren sollen künftig Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gebe es seit Jahrzehnten beim OLG Hamm, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Akzeptanz dieser neuen Klageart hänge entscheidend davon ab, dass sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweise. Der zügige Aufbau von Erfahrungswissen und eine verlässliche Verfahrenshandhabung durch die Gerichte seien von entscheidender Bedeutung. Beim OLG Hamm würden derzeit die Weichen dafür gestellt, betonte das Gericht.
Waclawik, Die Musterfeststellungsklage NJW 2018, 2921
Merkt/Zimmermann, Die neue Musterfeststellungsklage: Eine erste Bewertung, VuR 2018, 363