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Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nun vor. Damit definiert der Bund die Anforderungen für wirksame Systeme als Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Scheuer zufolge ist nunmehr die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden.
Um Verkehrsbeschränkungen zu umgehen und die Mobilität erhalten können, besteht für Besitzer von Kraftfahrzeugen mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" so die Möglichkeit einer sogenannten Hardware-Nachrüstung. Die technische Modifikation muss nach Auskunft des Verkehrsministers so ausgelegt sein, dass im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausgestoßen werden. Die Bundesregierung habe für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werde.
Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein. Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW werden Anfang Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Giesberts, "Diesel-Verkehrsverbote" ausnahmsweise möglich, NVwZ 2018, 1276
Hofmann, Luftreinhalteplanung und ihre Umsetzung, NVwZ 2018, 928
Dieselfahrverbote: Länder wollen Bundesregierung zur Förderung von Hardware-Nachrüstungen und mehr Ausnahmen bewegen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.12.2018, becklink 2011770
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