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Die Europäische Kommission hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, wonach Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen. Sie stellte aber am 13.02.2019 noch einmal klar, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel EU-weit verbindlich sei und daran nicht gerüttelt werde.
Deutschland informierte die Kommission im November 2018 über den Kabinettsbeschluss zur geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Über das Notifizierungsverfahren können technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Wie ein Sprecher am 13.02.2019 mitteilte, hat die Kommission zwar einige Anmerkungen zum Vorhaben der Bundesregierung. Dies habe aber keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Annahme der Maßnahme.
"Wir sind zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung die Sache jetzt zügig abschließen werden, so dass viele drohende Fahrverbote vom Tisch sind", sagten der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese und sein Fraktionskollege Norbert Lins mit Blick auf die Entscheidung der EU-Kommission.
Das Bundesumweltministerium erklärte, mit der geplanten Novelle habe die Bundesregierung keine Erhöhung des Grenzwerts vorgeschlagen. Es gehe vielmehr um eine Orientierungshilfe, wann ein Fahrverbot in der Regel verhältnismäßig ist und wann es andere Möglichkeiten gibt, den geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten. Dies lasse sich bei einer Grenzwertüberschreitung bis 50 Mikrogramm in der Regel mit einer Kombination anderer Maßnahmen erreichen.
Das Umweltministerium hatte stets betont, dass Kommunen in Fragen von Diesel-Fahrverboten weiterhin selbst entscheiden könnten. Sie zu verbieten, sei dem Bund nicht möglich. Kritiker bezeichnen die geplante Gesetzesänderung deswegen als "Kosmetik", die an der Rechtslage nichts ändere.
Ob im Falle einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote wirklich vermieden werden können, wird sich vor Gerichten erweisen. Die in vielen Fällen klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Pläne der Bundesregierung bereits scharf kritisiert.
Die Kommission hat bereits eine Überprüfung der Richtlinie begonnen, den sogenannten Fitness Check, mit dem EU-Vorschriften von Zeit zu Zeit darauf geprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind. Das Ergebnis soll es aber erst Ende dieses Jahres geben - und der zuständige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hat schon klar gemacht, dass die Grenzwerte im Fall einer Änderung strenger würden.
Will, Neues zu den sog. Diesel-Fahrverboten, NZV 2019, 17
Engelmann, Dieselfahrverbote de lege ferenda, IR 2019, 21
BVerwG, Zulässigkeit von Dieselfahrverboten, SVR 2018, 271
Schink/Fellenberg, Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2?, NJW 2018, 2016
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