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Die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina empfiehlt eine bundesweite Strategie zur Luftreinhaltung und eine nachhaltige Verkehrswende. Dabei solle der Schwerpunkt mehr auf Feinstaub als auf Stickstoffoxiden liegen, heißt es in einer am 09.04.2019 vorgelegten Stellungnahme von Wissenschaftlern. Von "kurzfristigen oder kleinräumigen Maßnahmen", etwa von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge, sei keine wesentliche Entlastung zu erwarten.
In der Stellungnahme heißt es, Stickstoffoxide könnten die Symptome von Lungenerkrankungen wie Asthma verschlimmern und trügen zur Bildung von Feinstaub und Ozon bei. Feinstäube könnten unter anderem Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Lungenkrebs verursachen. Stickstoffoxide stammen vor allem aus Diesel-Abgasen. In vielen Städten werden Grenzwerte überschritten, Gerichte haben deswegen Fahrverbote verhängt.
Die derzeitige Verengung der Debatte auf Stickstoffdioxid sei nicht zielführend, heißt es in der Stellungnahme der Wissenschaftler. Feinstaub sei deutlich schädlicher für die Gesundheit. Daher müssten die Anstrengungen zur Luftreinhaltung auf die Feinstaub-Reduktion konzentriert werden.
Weder für Stickstoffdioxid noch für Feinstaub aber sei eine exakte Grenzziehung möglich zwischen gefährlich und ungefährlich - im Sinne eines Schwellenwertes, unterhalb dessen keine Gesundheitseffekte zu erwarten sind. Vor allem der seit 2010 verbindliche EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft war in die Kritik geraten. Eine Gruppe von Lungenärzten hatte die Debatte angestoßen, indem sie den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte anzweifelte. Dagegen gab es aber breiten Widerspruch deutscher und internationaler Experten.
Will, Neues zu den sog. Diesel-Fahrverboten, NZV 2019, 17
BVerwG, Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart; Diesel-Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen; Verhältnismäßigkeit, ZFS 2018, 235, mit Anmerkung von Kääb in: FD-StrVR 2018, 406170
Schink/Fellenberg, Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2?, NJW 2018, 2016
Klinger, Luftreinhalteplanung und Verwaltungsrechtsschutz: Rechtsanspruch, Vollstreckung, Dieselfahrverbote, ZUR 2018, 272
Führ, Der Dieselskandal und das Recht, NVwZ 2017, 265
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