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Das Bundesverfassungsgericht hat neun Verfassungsbeschwerden gegen das seit Anfang 2019 im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart geltende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidungen ergingen gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ohne Begründung (Beschlüsse vom 01.10.2019, Az.: 1 BvR 1798/19 bis 1 BvR 1805/19 sowie 1 BvR 1898/19).
Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Antragsteller hatten ohne Erfolg Eilrechtsschutz gegen das in der Umweltzone Stuttgart seit dem 01.01.2019 geltende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und schlechter begehrt. Sie kritisierten vor allem die Verkehrsschilder, mit denen das Fahrverbot durchgesetzt wird: Die Schilder seien nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, erfassbar. Die KfZ-Innung Stuttgart, die acht der Beschwerden unterstützt hatte, nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter bedauerlich.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dieser Schadstoffklasse gelten seit dem 01.01.2019 im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet. Sie gehen auf Urteile des Verwaltungsgerichtes Stuttgart und auch des Bundesverwaltungsgerichts zurück. In diesen wurde das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so aufzustellen, das die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Stadt eingehalten werden.
VGH Mannheim, Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, Luftreinhaltepläne, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Luftreinhalteplanung, Fahrverbote in Umweltzone, BeckRS 2019, 15838
VG Stuttgart, Ausnahmegenehmigung, Luftreinhalteplan, Umweltzone, Verkehrszeichen, Immissionsgrenzwerte, Verkehrsverbot, BeckRS 2019, 15839
BVerwG, Verkehrsverbot (u.a.) für Dieselfahrzeuge in der Umweltzone Stuttgart, BeckRS 2018, 8822
VG Stuttgart, Zulässigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Dieselautos, ZUR 2017, 620
Schink/Fellenberg, Dieselfahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte für NO2?, NJW 2018, 2016
Giesberts, "Diesel-Verkehrsverbote" ausnahmsweise möglich, NVwZ 2018, 1276
Großflächiges Diesel-Fahrverbot in Stuttgart, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.01.2019, becklink 2011861