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Das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Legal-Tech-Portal "wenigermiete.de" vom 27.11.2019 stärkt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zwar den Zugang zum Recht für Mieter, wirft aber auch Fragen auf. Das Beratungshilfesystem gerate durch diese Entscheidung in eine Schieflage, heißt es in einer Stellungnahme des Anwaltvereins zum Urteil.
Nach dem Grundsatzurteil des BGH darf der registrierte Inkassodienstleister "Lexfox" weiter für Mieter Ansprüche aus der "Mietpreisbremse" einklagen (Az.: VIII ZR 285/18). Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit eine grundsätzliche Entscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind. "Lexfox" betreibt das Legal-Tech-Portal "www.wenigermiete.de".
Nach Ansicht des Anwaltvereins wurde mit dem Urteil nicht erwogen, dass es gerade im Interesse der Verbraucher liegt, kompetenten, unabhängigen und verschwiegenen Rechtsrat durch die Anwaltschaft zu erhalten. Nicht bedacht habe der BGH zudem, dass die Anwaltschaft besonderen Berufspflichten unterworfen sei. Sie leiste mit der Verpflichtung zur Übernahme von Beratungshilfemandaten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit. Das Beratungshilfesystem gerate durch die Entscheidung des BGH in eine Schieflage, warnt der DAV. Entweder müssten auch Legal-Tech-Anbieter verpflichtet werden, Beratungshilfe zu leisten. Andernfalls könne der Anwaltschaft dieses Sonderopfer nicht länger zugemutet werden, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Zur Debatte um eine Regulierung von Legal Tech weist der DAV darauf hin, dass mit dem Urteil klar werde, dass eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht erforderlich sei. Für den außergerichtlichen Forderungseinzug öffne der BGH nämlich den Markt für Legal-Tech-Anbieter in Form des Inkassodienstleisters. Mit der Einziehung der Forderung dürften diese auch Rechtsberatung erbringen, so der Anwaltverein abschließend.
LG Berlin, Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, Berliner Mietspiegel, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung, Inkassodienstleistung, BeckRS 2018, 19885 (Vorinstanz zur BGH-Entscheidung)
AG Berlin-Lichtenberg, Wohnraummietverhältnis, Mietpreisbremse, Rechtsverfolgungskosten, Auskunft, Abtretung, BeckRS 2017, 151479 (erste Instanz zur BGH-Entscheidung)
BVerfG, Rechtsberatung im Rahmen einer erteilten Inkassoerlaubnis, NJW-RR 2004, 1570
BVerfG, Zulässige Rechtsberatung durch Inkassounternehmen, NJW 2002, 1190
Mann/Schnuch, Verbot des kommerziellen gerichtlichen Masseninkassos durch Legal-Tech-Anbieter - ein Verstoß gegen Art. 12 GG?, NJW 2019, 3477
Morell, Rage against the machine: Verstößt Legal-Tech-Inkasso gegen das Rechtsdienstleistungsverbot?, WM 2019, 1822
Hartmann, Bremst die Mietpreisbremse das Legal Tech-Inkasso? Der Umfang der Inkassoerlaubnis aus aufsichtsrechtlicher Perspektive, NZM 2019, 353
Henssler, Prozessfinanzierende Inkassodienstleister - Befreit von den Schranken des anwaltlichen Berufsrechts?, NJW 2019, 545
BGH: Begriff der Inkassodienstleistung weit auszulegen - Online-Portal-Betreiber darf weiter für Mieter klagen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.11.20192, becklink 2014834