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Die mehreren hunderttausend Teilnehmer der Diesel-Musterklage sollen ab dem 20.03.2020 im Fall berechtigter Ansprüche ihre Vergleichsangebote vom VW-Konzern erhalten. Das Unternehmen hat dazu eine Internet-Plattform aufgesetzt.
Am Vormittag des 20.03.2020 ließ sich die aktuelle Version der Seite zunächst nicht öffnen. "Durch die vielen Zugriffe sind die Server in die Knie gegangen", erklärte das Unternehmen und bat die Kunden um Geduld. Die Verbraucher können bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie die
individuellen Angebote annehmen wollen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.
Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 05.05.2020 an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert der vzbv auf 830 Millionen Euro.
Streitfälle soll Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klären. Sie soll mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Günther Hirsch eine Ombudsstelle leiten. An diese können sich Dieselfahrer wenden, deren Fälle sich nicht über das eingerichtete Service-Center klären lassen.
Am 05.05.2020 verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Dabei könnte sich das Gericht dazu äußern, ob es Schadenersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.
Prozesskosten-Finanzierer will VW-Diesel-Vergleich aushebeln, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2020, becklink 2015759
Vergleich in Musterfeststellungklage: VW-Dieselfahrer bekommen bis 6.257 Euro Entschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.02.2020, becklink 2015597
Trotz geplatzten Vergleichs: Entschädigung für VW-Dieselkunden könnte kommen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2020, becklink 2015485
Diesel-Skandal: Prozessbeginn im Musterfeststellungsverfahren gegen VW am 30.09.2019, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.09.2019, becklink 2014148