Redaktion beck-aktuell |
Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews |
becklink 2016507 |
Die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wird nach Einschätzungen des Bundesjustizministeriums für 150.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren pro Jahr sorgen. Mit dieser Zahl rechneten die Fachleute ihres Ministeriums, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Interview mit der "taz" am 03.06.2020. Auf lange Sicht würden die Zahlen wegen des Abschreckungseffekts jedoch wahrscheinlich sinken.
Mit der Änderung des NetzDG sollen Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram mehr Rechte bekommen - etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden. Gleichzeitig soll das verschärfte Gesetz alle Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland (Facebook, Youtube, Twitter, Instagram und Tiktok) verpflichten, rechtswidrige Hass-Postings dem Bundeskriminalamt zu melden.
Diese Reglung sei bislang einmalig, erklärte Lambrecht: "Eine solche Meldepflicht für strafbaren Hass gibt es unseres Wissens bisher nirgends. Deutschland wird Vorreiter sein." Die Netzwerke müssten nun ihre Seiten aber nicht generell auf strafbare Inhalte durchkämmen. "Sie müssen dem BKA nur dann Hass-Postings mit Volksverhetzungen und Morddrohungen melden, wenn es eine konkrete Beschwerde gibt und das Posting daraufhin gelöscht wird."
Die betroffenen Firmen kritisieren das Gesetz. Zum einen haben sie Bedenken, ob private Unternehmen entscheiden sollten, welche Äußerungen in sozialen Netzwerken tatsächlich angezeigt werden. Zum anderen befürchten sie, dass die Justiz mit einer Welle von vergleichsweise harmlosen Fällen überlastet werden könnte.
Das Justizministerium halte 250.000 Meldungen pro Jahr für realistisch. "Ich gehe aber davon aus, dass die Zahl langfristig sinkt. Denn wenn künftig strafrechtliche Sanktionen drohen und durchgesetzt werden, hat das auch einen abschreckenden Effekt." Lambrecht betonte, Polizei und Justiz müssten entsprechend ausgestattet werden. "Das BKA wird 252 neue Mitarbeiter bekommen. Und für die Justiz der Bundesländer haben wir einen Mehrbedarf von 265 Stellen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten geschätzt."
Sahl/Bielzer, NetzDG 2.0 - Ein Update für weniger Hass im Netz, ZRP 2020, 2
Löber/Roßnagel, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Umsetzung, MMR 2019, 71
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Änderung des NetzDG vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.05.2020, becklink 2016196
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/18792) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.