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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12.05.2020 erneut darauf hingewiesen, dass Überraschungsentscheidungen den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Im konkreten Fall war das Berufungsgericht bewusst von einer ihm bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen, ohne der Partei einen konkreten Hinweis zu erteilen und ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der private Krankenversicherer begehrte von dem beklagten Krankenhausträger Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen, die für die Lieferung ambulant verabreichter Krebsmedikamente gezahlt worden waren. Seit einer Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2014 stand die Umsatzsteuerfreiheit der in der Krankenhausapotheke hergestellten Medikamente fest. Das LG wies die Klage ab. Während des Berufungsverfahrens ergingen mehrere Entscheidungen des BGH, mit welchen das Gericht versuchte im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung einen Ausgleich der Interessen in dieser Fallgestaltung zu finden. Der Vertreter der Versicherung wies das Berufungsgericht auch ausdrücklich auf die Entscheidungen hin. Das OLG Frankfurt a. M. folgte in seinem Urteil dieser Rechtsprechung jedoch nicht - ohne dem Versicherer einen Hinweis zu geben oder ihm ausreichend Gelegenheit zur Stellungsnehme zu geben.
Die Sache wurde an einen anderen Senat des OLG zurückverwiesen. Dabei fand der BGH deutliche Worte der Kritik für die Überraschungsentscheidung. Die Bundesrichter hielten dem Oberlandesgericht vor, die Rechtsprechung des Senats zur ergänzenden Vertragsauslegung in dieser Konstellation nur unzureichend erfasst zu haben. Deshalb habe es die unvollständigen Feststellungen des Landgerichts für abschließend erachtet und den Sachverhalt nicht weiter geklärt. Damit habe auch ein "kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter" nicht rechnen können - insbesondere wenn er das Gericht ausdrücklich noch auf die Entscheidungen des BGH hingewiesen habe.
Jooß, Sekundäre Anhörungsrüge nach fortgesetztem Verfahren, NJW 2016, 1210
BVerfG, Tatsachenfeststellung im zivilrechtlichen Berufungsverfahren - Ärztliche Aufklärungspflicht, NJW 2017, 3218
OLG Frankfurt a. M., Keine Erstattung von zu Unrecht für die Herstellung von Zytostatika gezahlter Umsatzsteuer, BeckRS 2019, 8572
BGH, Teilweise Rückforderung von zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer für Krebsmedikamente, NJW 2019, 2298
BGH, Überraschungsentscheidung bei Berücksichtigung eines unberechenbaren Gesichtspunkts, NJW-RR 2020, 188
Wilhelmi, Die Verletzung rechtlichen Gehörs im Schiedsgerichtsverfahren - Zugleich Besprechung von BGH Beschl. v. 18.7.2019 - I ZB 90/18, SchiedsVZ 2020, 30