Redaktion beck-aktuell |
Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews |
becklink 2016670 |
Auf sich gestellt können Verbraucher ihre Rechte gegen große Firmen oft nur schwer durchsetzen. Das soll künftig europaweit leichter werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am 22.06.2020 auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen. "Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können", sagte Evelyne Gebhardt.
"So werden Verbraucher in Europa einfache Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung durchsetzen können", so die SPD-Europaabgeordnete weiter. Der französische Christdemokrat und Verhandlungsführer des Parlaments, Geoffroy Didier, betonte, es sei gelungen, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen zu schaffen. Auch EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Einigung.
Künftig können Verbraucher auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte mit einer Sammelklage durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. In jedem EU-Staat soll zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein, wie das Europaparlament mitteilte. In einem wichtigen Punkt setzten sich die Parlamentarier gegen die EU-Staaten durch: Auch Flug- und Zuggastrechte werden von den neuen Regeln umfasst. Darüber hinaus können Sammelklagen etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen eingereicht werden - neben den allgemeinen Verbraucherschutzrechten.
Unternehmen sollen durch die neuen Regeln vor einem Missbrauch dieser Klagemöglichkeit geschützt werden. Abschreckend soll das Prinzip wirken, dass der Verlierer eines Prozesses für die Kosten aufkommt. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, einen offensichtlich unbegründeten Fall fallenzulassen, wie das Parlament mitteilte.
Die EU-Kommission hatte 2018 im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine Möglichkeit für Kollektivklagen.
Woopen, Kollektiver Rechtsschutz - Ziele und Wege, NJW 2018, 13
Stadler, Musterfeststellungsklagen im deutschen Verbraucherrecht?, VuR 2018, 83
Gurkmann/Wernicke, Musterklage einführen?, DRiZ 2018, 92
Tilp/Schiefer, VW Dieselgate - die Notwendigkeit zur Einführung einer zivilrechtlichen Sammelklage, NZV 2017, 14
Europäische Unternehmen lehnen Sammelklagen in der EU ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.04.2018, becklink 2009546
Barley macht Tempo für neue Verbraucher-Klagerechte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2018, becklink 2009436
Union und SPD wollen neue Klagerechte für Verbraucher, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.01.2018, becklink 2008778