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Nach jahrelangen Diskussionen hat die Koalition die Werbung für das Rauchen in Deutschland weiter eingeschränkt. Ein Parlamentsbeschluss vom 02.07.2020 über einen Gesetzentwurf untersagt ab 2021 Kinowerbung für das Rauchen, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt. Ab 2022 gilt zudem ein Werbeverbot auf Außenflächen.
Das Außenwerbeverbot gilt zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift es erst ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen.
"Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel", sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), gegenüber Medienvertretern. Mediziner fordern schon lange weitere Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren.
Die Tabakindustrie kritisierte das Vorhaben und verwies auf das unterschiedliche Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits. Deshalb müsse auch in Zukunft "Aufklärung" über die neuen Produkte möglich sein, um Raucher zum "Umstieg auf schadstoffärmere Produkte" zu bewegen, sagte die Geschäftsführerin von Philip Morris, Claudia Oeking.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Gitta Connemann (CDU), verteidigte das Werbeverbot und versicherte gleichzeitig, entsprechende Maßnahmen seien bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant. Tabak sei "das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Konsum krank macht und tötet", erklärte Connemann. "Ein Glas Wein macht noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber."
Den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Tabakwerbung (BT-Drs.: 19/19495) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei.
EuGH, Mentholzigaretten im Lichte der Richtlinie 2014/40/EU und des Gleichbehandlungsgrundsatzes, BeckRS 2016, 80847
Zechmeister, Das neue Tabakerzeugnisrecht - Auswirkungen in der Praxis, GRUR-Prax 2016, 212
Experten fordern vollständiges Werbeverbot für Tabakwaren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.07.2020, becklink 2016761
Außenwerbung für Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter soll verboten werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.07.2016, becklink 2003747
Bundesrat billigt Schockbilder auf Zigarettenpackungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2016, becklink 2002780