AG München: Kein Schadensersatzanspruch nach zu Unrecht erteiltem Hausverbot
BGB § 823; GG Art. 2 I Muss jemand auf Grund des ihm vom Betreiber eines Schwimmbades auferlegten Hausverbots eine entfernter gelegene Schwimmanlage aufsuchen, hat er bezüglich der Mehrkosten