Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig
Das Landgericht München I hat heute per Endurteil die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen