Private Krankenversicherung darf Geschlechtsumwandlungen nicht ausschließen
Schließen die Versicherungsbedingungen Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz aus, diskriminiert dies laut OGH Österreich transgender und intersexuelle Personen. Warum das Urteil - auch in Deutschland - besondere Beachtung verdient, erklärt Dirk-Carsten Günther. Ein privater Krankenversicherer in Österreich hatte regelmäßig mit Verbrauchern Verträge abgeschlossen, in deren Versicherungsbedingungen festgelegt war, dass Geschlechtsumwandlungen keinen Versicherungsfall darstellen. Das missfiel einem