Digital gut gerüstet, aber mit Reformbedarf vor allem beim Beschlussmängelrecht - den teils zu weitgehenden, teils zu geringen Möglichkeiten, Entscheidungen von Hauptversammlungen anzufechten. So sehen Experten und Expertinnen den Zustand des Aktiengesetzes zu seinem 60. Geburtstag. Streng genommen ist der runde Wiegentag des Aktiengesetzes von 1965, den Gesellschaftsrechtler in diesen Tagen feiern, eine Mogelpackung: Schon im Januar 1937 haben die Nationalsozialisten einen Vorläufer verabschiedet.