Fehlende Umgangsregelung kann im Sinne des Kindeswohls gerechtfertigt sein
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Elternteilen nicht zur Entscheidung angenommen, die konkrete Regelungen zum Umgang mit ihren Kindern verlangten. Die Richterinnen und Richter betonen: Der Verzicht auf eine Regelung kann zulässig sein - wenn er dem Kindeswohl entspricht. Eltern,