Schaden durch den Diesel-Kauf: Zu früh für die Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherer wollen nur für "auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge" haften. Manchmal aber, so oft in Fällen des Diesel-Skandals, entsteht ein Schaden schon vor der Zulassung, durch den Erwerb des Fahrzeuges. Ob Versicherte dann allein dastehen, erklären Philipp Caba und Marko Huth. Am Mittwoch verhandelt der IV. Zivilsenat des BGH (Az. IV ZR 86/24) über eine Frage mit praktischer Bedeutung für Millionen Rechtsschutzversicherte: Besteht Verkehrs-Rechtsschutz schon beim Fahrzeugerwerb oder erst ab Zulassung auf den