Weil sein KI-Chatbot ChatGPT unter anderem Liedtexte von Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey verarbeitete, hat der US-Konzern OpenAI Urheberrechte verletzt, meint das LG München I. Die letzte Schlacht zwischen Tech-Unternehmen und Verwertungsgesellschaften ist aber noch nicht geschlagen. KI-Chatbots haben sich mittlerweile in der Breite der Bevölkerung durchgesetzt, soviel darf man feststellen.