Abschiebung aus dem Gemeinschafts-Schlafzimmer: Nicht ohne Durchsuchungsbefehl
Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in das Zimmer eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig, so das BVerfG. Das BVerfG stuft die Ergreifung des Ausländers im Zimmer einer Geflüchtetenunterkunft als Durchsuchung ein. Daher habe es einer richterlichen Durchsuchungsanordnung bedurft. Da eine solche fehlte, sei der Mann