Thüringen: Kein Zugang zum Referendariat bei extremistischen Aktivitäten
Der ThürVerfGH hat bestätigt, dass Bewerberinnen und Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig waren, in Thüringen nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte eine entsprechende Regelung im Juristenausbildungsgesetz angegriffen. Der ThürVerfGH hat entschieden, dass § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG mit der Landesverfassung vereinbar ist (Urteil vom 26.11.2025 - VerfGH 9/25). Die Norm verpflichtet die Ausbildungsbehörden, Bewerberinnen