Die Poesie der Dinge: Wann ist ein Möbelstück mehr als nur ein Möbelstück?
Der EuGH hat klargestellt, dass für den Schutz von Gebrauchsgegenständen - in diesem Fall Möbeln - als Werke der angewandten Kunst dieselben Originalitätsanforderungen gelten wie für andere Werke. Welche Kriterien entscheidend sind, erläutert Gabriele L. Stark-Lütke Schwienhorst. Der EuGH entschied heute in zwei Vorabentscheidungsgesuchen, dass kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen dem Geschmacksmusterrecht und dem Urheberrecht besteht. Beide Schutzarten könnten nebeneinander