Das Arbeitsbuch behandelt einen immer aktueller und für Studierende immer wichtiger werdende Materie: Sachverhalte mit Auslandsberührung.
Neben den klassischen Gebieten des Internationalen Privatrechts werden auch die für die Praxis bedeutsamen Probleme des internationalen Verfahrensrechts sowie des Wirtschafts- und Arbeitsrechts behandelt.
Der zweite Teil des Buches führt in die Rechtsvergleichung ein, indem er nach einem allgemeinen Abschnitt die wichtigsten Rechtskreise mit jeweils charakteristischen Rechtsfiguren schildert.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Verordnungen über das auf vertragliche (Rom I) und außervertragliche Schuldverhältnisse (Rom II) anzuwendende Recht sowie die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (Brüssel I) und die Verordnung zur elterlichen Verantwortung (Brüssel IIa).
Selbstverständlich sind darüber hinaus mit aktuellem Rechtsstand die wesentlichen Änderungen der Rechtsquellen und neue Entscheidungen eingearbeitet. Hier ist vor allem auch die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs etwa zum Gesellschaftsrecht und zum Wettbewerbsrecht von Bedeutung.
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Das Internationale Zivilverfahrensrecht umfasst die Gesamtheit der von deutschen Gerichten zu beachtenden Regeln für Prozessrechtsverhältnisse mit Auslandsberührung. Sie leiten sich teilweise aus dem deutschen Zivilprozessrecht her, sind heute aber überwiegend in EU-Verordnungen und internationalen Übereinkommen geregelt. Schacks großes Lehrbuch beleuchtet zunächst die Grundlagen des Internationalen Zivilverfahrensrechts sowie die völkerrechtlichen Grenzen der Gerichtsgewalt. Eingehend dargestellt werden die Regeln für das Erkenntnisverfahren, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, und ebenso das internationale Insolvenzrecht und das Schiedsverfahrensrecht.
In die Neuauflage eingearbeitet wurden u.a. folgende Änderungen:
- Brüssel IIb-VO
- die neuen Zustellungs- und Beweisaufnahmeverordnungen (EuZVO, EuBVO)
- das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)
- das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen (HAVÜ)
- das Verbraucherrechte-Durchsetzungsgesetz (VDuG) in Umsetzung der Verbandsklagen-RL
- das neue Restrukturierungsrecht (StaRUG)
- die Reform des Zustellungsrechts sowie
- die Lockerung des deutschen Vorbehalts in § 14 AusfG zum HBÜ.
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