Die Grundzüge des Handelsrechts sind Pflichtstoffgebiet der ersten
juristischen Staatsprüfung. Auf deren Vermittlung konzentriert sich
dieser Grundriss.
Erläutert werden im Bereich des Handelsrechts insbesondere das Recht des Kaufmanns, des Handelsregisters, der Firma, der Handelsbücher, des handelsrechtlichen Vertretungsrechts sowie der Handelsgeschäfte.
Der Autor legt besonderen Wert auf eine knappe, präzise Darstellung sowie auf die Vermittlung wichtiger Definitionen, die Studenten in der Klausur parat haben müssen. Jedem Abschnitt des Grundrisses sind mehrere Fälle vorangestellt.