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Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Gesetzesverletzungen, denen der Gesetzgeber keinen kriminellen Unwertgehalt zumisst und die als geringere Verfehlungen mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrigkeitenvorschriften finden sich insbesondere in zahlreichen Vorschriften des Verkehrs- und des Wirtschaftsstrafrecht. Der allgemeine Teil des Bußgeldrechts ist im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.

Der Grundriss führt knapp, präzise und anhand von Beispielen in diese vor allem in der Verwaltung bedeutsame Materie ein.

Der Klassiker des Strafverfahrensrechts behandelt eingehend die Grundsätze und wesentlichen Rechtsinstitute dieses Rechtsgebiets und stellt sodann alle Probleme im zeitlichen Ablauf des Verfahrens übersichtlich dar. Dabei berücksichtigt der Autor die maßgebliche Rechtsprechung ebenso umfassend wie kritisch und widmet neuen Entwicklungen wie der sog. Verständigung eine besondere Aufmerksamkeit.
Das Werk bietet eine umfassende Darstellung des deutschen Strafverfahrensrechts in seinem europäischen und historischen Kontext und unter Verwertung der sozialwissenschaftlichen Verfahrensforschung.

Erneut wurden zahlreiche Gesetzesänderungen und Entscheidungen nationaler und europäische Gerichte bei der Überarbeitung der Neuauflage berücksichtigt. Zusammen mit der ausgewerteten Literatur bietet das Juristische Kurzlehrbuch erneut ein zuverlässiges Werk rund um alle Fragen und Probleme des Strafverfahrens.

Der Grundkurs-Band zum Strafprozessrecht vermittelt die prüfungsrelevanten, prozesstaktischen Fähigkeiten. Das Buch orientiert sich daher am Gang des Strafverfahrens.

Die 10. Auflage berücksichtigt die zahlreichen gesetzlichen Änderungen und nimmt hierzu eingehend Stellung. Berücksichtigt wurden insbesondere Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung, das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 sowie das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.
Ferner wurden diverse höchstrichterliche Entscheidungen des BGH, des BVerfG und des EGMR eingearbeitet. Zu nennen sind die Entscheidung des BGH zur Widerspruchsobliegenheit bei Beweisverwertungsverboten, die aus Fehlern bei der Durchsuchung resultieren und der Beschluss des BVerfG zur Sicherstellung von Unterlagen aus unternehmensinternen Untersuchungen.

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